Da ich kürzlich einen doch recht interessanten Artikel der Kulturwissenschaftlerin Iris Därmann in der FAZ gelesen habe (https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/iris-daermann-im-gespraech-ueber-ihre-studie-undienlichkeit-16993681.html), in der diese die Verweigerung der Beherrschten als Widerstandsmerkmal heraushob, möchte ich nun doch darauf eingehen:
Zum einen, um es doch festzuhalten, für mich selbst, zum anderen, da dieses Thema doch zu meinem vorherigen Artikel passt, in der es um passives (nicht gelebtes) Leben ging.
Nun hebt die Wissenschaftlerin hervor, dass auch Verzögerungen als Widerstandsakt zu werten seien. Denn auch Verzögerungen und das sich selbst schlecht behandeln seien Möglichkeiten gewesen sich den Herrschenden zu entziehen. (bzw sich als verkörpertes Menschenmaterial „schlecht“ zu machen, um so dem Herrscher das organische Material (sich selbst) zu entziehen.
Naja, die so sehr im Artikel gelobte Einstellung der sich zum eigenen Milieu kritisch verhaltenden Wissenschaftlerin ist so neu nicht. Schon vor zwanzig Jahren reflektierte ein Professor an der FU über den Begriff Widerstand und Revolution im Mittelalter. Er stellte die Frage, ob wir vielleicht Formen des Widerstands im Mittelalter nicht als solche erkennen wollen, da sie nicht unserem Raster an Widerstandsformen entsprechen würden.
Also, nicht wirklich neue Erkenntnisse.
So ist natürlich auch die neue entstehende Wissenschaft der Demographie (Bevölkerungswissenschaft) eine Herrschaftsmethode um die Bevölkerung besser zu kontrollieren. Wenn der König neue Arbeitermassen braucht, so steht auch eine bessere soziale und medizinische Versorgung nicht unbedingt im Gegensatz zu Unterdrückung.
Und das stellt sich doch die Frage nach dem „Wozu“ des sich fit haltens. So wie der Arbeitgeber den Betriebsarzt bezahlt um … um eben die Krankheitstage der Beschäftigten zu reduzieren und vielleicht erst in zweiter Linie die Gesundhaltung der Mitarbeiter, so stellt sich natürlich auch die Frage, zu welchem Zwecke eine Gesunderhaltung der Bevölkerung erfolgt. Zu dem Schutze des Einzelnen?